Die untersuchte Regelung wird als Teil der betrieblichen Arbeitspolitik interpretiert. Sie ist begründet in ökonomischen und technischen Notwendigkeiten, lässt sich aber nicht vollständig aus diesen ableiten. Mit ihr werden die betrieblichen Sozialbeziehungen in Form von institutionalisierten "lebenszeitlichen Versprechungen" reguliert, welche mit den Reziprozitätserwartungen der Arbeitnehmer korrespondieren müssen. Aus diesem Grund muss die Ausgliederung älterer Arbeitnehmer in einem Aushandlungsrahmen vor sich gehen. Unter dem Druck externer Marktzwänge hat sich die Regelung zu einem Instrument entwickelt, mit dem primär die frühzeitige Ausgliederung älterer Arbeitnehmer erreicht werden soll. Die Anforderung der Kompromissbildung zwischen betrieblichen Interessen und biographischen Perspektiven der Beschäftigten hat sich reduziert, aber nicht völlig aufgelöst. Aufgrund einer Interpretation der Inanspruchnahmedaten zwischen 1978 und 1987 wird dieser Prozess nachgezeichnet und durch eine Darstellung der Aushandlungsprozesse zwischen den betrieblichen Akteuren ergänzt. Die Analysen werden verallgemeinert in Richtung einer Konzeption betrieblicher Alterspolitik als relevantem Teil der Regulation der betrieblichen Sozialbeziehungen. Ihr Kern ist Reziprozität, allerdings als beiderseitig aufkündbares Verhältnis.

Auf der Basis von qualitativen biographischen Fallanalysen wird eine Typologie von Handlungsorientierungen beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand und ihrer sozialen Konstruktion in der Berufsbiographie entwickelt. Das Altern im Betrieb bewegt sich im Rahmen der Möglichkeitsstrukturen interner Arbeitsmärkte. Es bilden sich korrespondierende Formen von Berufsverlaufsmustern und subjektiven biographischen Perspektiven heraus. In der Zigarettenindustrie lassen sich zwei gegeneinander abgeschottete Teilarbeitsmärkte identifizieren, die für ihre Angehörigen jeweils spezifische Alternsverläufe und Ruhestandssituationen wahrscheinlich machen. Die "Biographisierung" des Übergangs in den Ruhestand durch die Ruhestandregelung verweist in Bezug auf die realisierbaren Handlungschancen der Arbeitnehmer auf die soziale Konstruktion der Biographie im Erwerbsleben zurück.

Es gibt gleichsam einen moralisch bedeutsamen Gestaltschließungszwang des Arbeitslebens, dessen konventioneller Standard durch die gesetzlichen Altersgrenzen definiert wird. Die Arbeit erfordert den Einsatz solcher Elemente des Arbeitsvermögens, die im Arbeitsvertrag nicht vollständig regelbar sind und in Zuschuss- und Verzichtsleistungen bestehen. Hierauf bezogen stellt der institutionell abgesicherte Ruhestand eine Gegenleistung i. S. eines lebenszeitlichen Reziprozitätsverhältnisses dar. Er erlaubt den Älteren eine Re-Interpretation ihrer berufsbiographischen Vergangenheit als legitim abgeschlossener Leistung. Frühausgliederungspraktiken haben in Bezug auf diese Reziprozitätserwartungen ihren heiklen Punkt: sie können ein legitimitätssteigerndes Autonomieangebot, aber auch das Gegenteil darstellen: eine Entlassung, deren individuelle Folgen denjenigen der Arbeitslosigkeit entsprechen.

Über sozialpolitische Fragen hinaus stellt der Ruhestand vor diesem Hintergrund einen Tatbestand dar, an dem Fragen der Gerechtigkeitsstruktur von Wirtschaft und Gesellschaft thematisch werden und gelöst werden müssen.